MIETBEDINGUNGEN

  1. Ein Bootsfuehrerschein ist fuer eine Ausleihung eines Bootes mit einem Motor bis zu 30PS nicht notwendig.
  2. Die Ueberpruefung des Zustandes des Bootes findet durch den Mieter statt und er uebernimmt diese, wenn er mit dem Boot zufrieden ist.
  3. Das Boot wird mit vollem Benzintank uebergeben und der Verbrauch des Benzins ist vom Mieter zu tragen. Die Kosten des verbrauchten Benzins werden nach Rueckgabe des Bootes beim Bootsverleih bezahlt.
  4. Das Boot ist sowohl auf Sachbeschädigung bei Zusammenstoß mit einem anderen als auch auf
  5. Der Bluewater-Boats-Bootsverleih uebernimmt keine Verantwortung fuer das Abhandenkommen oder das Beschaedigen von Eigentum des Mieters.
  6. Mit der Anmeitung des Bootes stimmt der Mieter zu und akzeptiert, das Boot im gleichen Zustand zurueck zu geben wie der Mieter es gemietet hat. Außerdem sind alle Schaeden, die durch unsachgemaesse Handhabung oder Vernachlaessigung entstanden sind, vom Mieter vollumfaenglich zu tragen.
  7. Das Boot ist vor Sonnenuntergang beim Bootsverleih zurueckzugeben. Die vorzeitige Rueckkehr gibt dem Mieter nicht das Recht, Geld zurueck zu fordern.
  8. Nur der Mieter hat das Recht, das Boot zu fahren. Allen anderen Personen, die sich ebenfalls auf dem Boot befinden, ist dies untersagt.
  9. Die Entfernung des Bootes von der Kueste darf nicht mehr als 2 Seemeilen (ca. 3,7 km) betragen.